Soforthilfe bei Durchsuchung

Anwalt bei Hausdurchsuchung in Frankfurt: Wohnung, Büro und Betrieb sichern

Wenn Ermittler Wohnung, Homeoffice oder Geschäftsräume betreten, zählt eine geordnete Reaktion: die Maßnahme nicht behindern, zur Sache schweigen und keine freiwillige Ausweitung erklären.

Das zählt zuerst

Drei Schritte für eine geordnete Ausgangslage

01

Eine Kontaktperson bestimmen

Nur eine benannte Person spricht organisatorisch mit den Einsatzkräften. Beschäftigte geben keine Vermutungen oder Erklärungen zum Tatvorwurf ab.

02

Beschluss und Ablauf dokumentieren

Kopie oder Aktenzeichen sichern, Beginn und Ende notieren und festhalten, welche Räume, Geräte und Unterlagen tatsächlich betroffen sind.

03

Verteidigung sofort erreichen

Früh klären, ob freiwillige Herausgaben verlangt werden, wie schutzbedürftige Daten behandelt werden und welche Punkte im Protokoll vermerkt werden sollen.

Eine Hausdurchsuchung betrifft den privaten Rückzugsraum und kann zugleich Arbeitsmittel, Smartphones oder ein Homeoffice erfassen. Beschluss, betroffene Räume, anwesende Personen und mitgenommene Gegenstände werden deshalb von Beginn an dokumentiert. Eine spontane Rechtfertigung ist nicht erforderlich und erschwert häufig die spätere Einordnung.

Eine Unternehmensdurchsuchung betrifft selten nur die beschuldigte Person. Empfang, Geschäftsleitung, IT, Datenschutz und Beschäftigte müssen innerhalb weniger Minuten wissen, wer kommuniziert und wer die tatsächlichen Abläufe dokumentiert. Spontane Erklärungen zum Sachverhalt helfen in dieser Lage meist nicht, weil Reichweite und Beweisrichtung des Verfahrens noch unbekannt sind.

Die Verteidigung prüft den Durchsuchungsbeschluss, die bezeichneten Räume und Gegenstände sowie die Rolle des Unternehmens. Dabei ist zu unterscheiden, ob gegen Verantwortliche des Betriebs ermittelt wird oder ob das Unternehmen als unbeteiligte dritte Stelle Beweismittel herausgeben soll. Diese Trennung bestimmt, welche Einwände, Sicherungsmaßnahmen und späteren Rechtsbehelfe in Betracht kommen.

01

Hilfe im Strafverfahren nach einer Hausdurchsuchung

Zunächst wird geklärt, welche Anschrift und welche Räume der Beschluss erfasst. Gemeinschaftlich genutzte Zimmer, Arbeitsbereiche, Fahrzeuge oder Nebengelasse dürfen nicht allein wegen ihrer räumlichen Nähe undifferenziert behandelt werden. Wer tatsächlich Nutzer eines Raums oder Geräts ist, wird sachlich festgehalten.

Anwesende sollten ruhig bleiben, keine Gegenstände verstecken oder Daten verändern und keine inhaltlichen Erklärungen abgeben. Eine Kopie des Beschlusses, Namen der Einsatzleitung und das Verzeichnis mitgenommener Gegenstände schaffen die Grundlage für die spätere Prüfung durch einen Anwalt.

02

Beschluss, Adressat und Reichweite getrennt prüfen

Der Beschluss sollte nicht nur nach dem Firmennamen gelesen werden. Maßgeblich sind der bezeichnete Tatvorwurf, die betroffenen Personen, die zugelassenen Durchsuchungsorte und die gesuchten Beweismittel. Bei gemeinsam genutzten Flächen, ausgelagerten Archiven oder mehreren Gesellschaften können tatsächlicher Nutzer und formaler Mieter auseinanderfallen.

Eine Durchsuchung darf nicht behindert werden. Das bedeutet aber nicht, dass zusätzliche Räume geöffnet, Passwörter genannt oder Unterlagen freiwillig übergeben werden müssen, ohne die Grundlage zu klären. Ob ein Widerspruch oder eine fehlende Freiwilligkeit dokumentiert wird, hängt vom konkreten Ablauf ab und sollte besonnen abgestimmt werden.

03

Geschäftliche und private Daten sauber trennen

Auf Firmenrechnern liegen häufig Mandanten-, Personal-, Gesundheits- oder Kommunikationsdaten neben den für das Verfahren relevanten Dateien. Die Verteidigung erfasst, welche Systeme kopiert oder mitgenommen werden, wer Zugriff hatte und ob die Maßnahme den laufenden Betrieb gefährdet. Technische Ansprechpartner erklären nur die Systemstruktur, nicht den strafrechtlichen Sachverhalt.

Beschlagnahmte E-Mail-Postfächer oder gemeinsam genutzte Accounts dürfen nicht vorschnell einer einzelnen Person zugerechnet werden. Berechtigungen, Vertretungsregeln, Gerätewechsel und Zeitstempel gehören in eine belastbare Chronologie. Entlastende Daten werden gesichert, ohne laufende Ermittlungsmaßnahmen zu vereiteln oder Beweismittel zu verändern.

04

Interne Kommunikation und Außenwirkung begrenzen

Noch während der Maßnahme entstehen Fragen von Mitarbeitenden, Kunden, Banken oder Aufsichtsgremien. Eine kurze, sachliche Sprachregelung verhindert Spekulationen und widersprüchliche Aussagen. Inhaltliche Stellungnahmen gegenüber Ermittlern, Presse oder Geschäftspartnern sollten erst erfolgen, wenn Aktenstand und rechtliche Pflichten geprüft sind.

Interne Untersuchungen können sinnvoll sein, dürfen aber nicht unkoordiniert parallel zur Strafverteidigung beginnen. Interviewprotokolle, E-Mails und Arbeitsergebnisse können später Bedeutung erlangen. Deshalb werden Auftrag, Vertraulichkeit, Zugriffsrechte und Dokumentation vor dem ersten Interview festgelegt.

  • keine Rundmail mit Spekulationen zum Tatvorwurf
  • keine Löschung, Verschiebung oder nachträgliche Bearbeitung relevanter Daten
  • klare Trennung zwischen Betriebsfortführung und inhaltlicher Verteidigung
05

Nach der Durchsuchung beginnt die eigentliche Auswertung

Das Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis wird mit dem tatsächlichen Ablauf abgeglichen. Fehlende oder ungenaue Positionen, versiegelte Datenbestände und die betriebliche Bedeutung einzelner Geräte werden dokumentiert. Anschließend wird geprüft, ob Rechtsbehelfe, eine Datenkopie oder die vorzeitige Herausgabe betriebsnotwendiger Gegenstände beantragt werden kann.

Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Beweiserwartung hinter der Maßnahme stand. Bis dahin sollte das Unternehmen Fakten sichern, Verantwortlichkeiten klären und Nebenverfahren im Arbeits-, Aufsichts- oder Datenschutzrecht gesondert erfassen. Diese organisatorische Ordnung ersetzt keine Einzelfallprüfung, schafft aber eine verlässliche Grundlage dafür.

Lokale Einordnung

Haus- und Unternehmensdurchsuchungen in Frankfurt und Rhein-Main

In Frankfurt können Ermittlungen neben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main auch spezialisierte Behörden oder auswärtige Stellen einbeziehen. Bei Banken, Finanzdienstleistern, Praxen und international tätigen Unternehmen kommen regulatorische Meldewege und ausländische Konzernstrukturen hinzu. Die Kanzlei an der Hanauer Landstraße koordiniert den strafprozessualen Teil und trennt ihn von internen, aufsichtsrechtlichen und kommunikativen Aufgaben.

Welches Gericht oder welche Staatsanwaltschaft zuständig ist, folgt nicht allein aus dem Unternehmenssitz. Tatort, Wohnort von Beschuldigten und Schwerpunkt der Ermittlungen können abweichen. Die örtliche Einordnung wird deshalb anhand der Akte geprüft, nicht aus der bloßen Adresse abgeleitet.

Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger · Standort Frankfurt am Main
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Rechtsgrundlagen

Amtliche Quellen für die allgemeine Einordnung

Die verlinkten Normen führen zum amtlichen Bundesportal „Gesetze im Internet“. Zusätzlich verweisen wir auf die offiziellen Justizseiten des Standorts. Maßgeblich ist stets die im konkreten Verfahren geltende Fassung.

Häufige Fragen

Erste Orientierung zum Thema

Die Antworten bleiben bewusst allgemein. Eine belastbare Einschätzung erfordert die Unterlagen des konkreten Verfahrens.

Dürfen Beschäftigte während der Durchsuchung weiterarbeiten?

Soweit Einsatzkräfte Bereiche oder Systeme nicht sperren, kann der Betrieb häufig eingeschränkt fortgeführt werden. Zuständigkeiten sollten jedoch klar sein, und niemand sollte Daten verändern, die für die Maßnahme Bedeutung haben könnten. Was konkret möglich ist, wird vor Ort abgestimmt.

Müssen Passwörter oder freiwillige Einwilligungen erteilt werden?

Ob und in welchem Umfang Mitwirkungspflichten bestehen, hängt von Rolle, Maßnahme und verlangter Handlung ab. Freiwilligkeit sollte nicht unter Zeitdruck erklärt werden. Zugangsdaten oder Zustimmungen werden deshalb erst nach rechtlicher Einordnung behandelt.

Soll das Unternehmen sofort eine interne Untersuchung beginnen?

Nicht unkoordiniert. Zunächst müssen Beweissicherung, Verteidigungsinteressen, Arbeitsrecht, Datenschutz und mögliche Berichtspflichten zusammengeführt werden. Erst dann lässt sich ein Untersuchungsauftrag sinnvoll abgrenzen.

Was sollte ich bei einer Hausdurchsuchung zu Hause zuerst tun?

Lassen Sie sich Beschluss und Dienstausweise zeigen, behindern Sie die Maßnahme nicht und machen Sie keine Angaben zum Tatvorwurf. Notieren Sie Ablauf und Sicherstellungen und kontaktieren Sie möglichst früh einen Strafverteidiger.

Standort Frankfurt am Main

Erst Akte und Frist klären, dann über eine Aussage entscheiden.

Nennen Sie bei der Kontaktaufnahme Tatvorwurf, Behörde, Aktenzeichen und bekannte Termine. Vertrauliche Unterlagen übermitteln Sie bitte erst nach Abstimmung.

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